Hier eine weitere Entscheidung des BGH zum Thema Selbständige in der Insolvenz:
BGH, Beschluss vom 13. Juni 2013 – IX ZB 38/10.
Tag: 19. August 2013
BGH, Beschluss vom 18. Juli 2013 – IX ZB 11/13: „In vor dem 1. Dezember 2001 eröffneten Insolvenzverfahren ist zwölf Jahre nach Insolvenzeröffnung über den Antrag auf Restschuldbefreiung zu entscheiden.“
Das „Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken“ wird am 20.09.2013 im Bundesrat behandelt werden. Die Drucksache 638/13 wird Ende August veröffentlich werden. Das Gesetz wird u.a. wichtige Neuerungen im Inkasso-Bereich bringen – vgl. unsere Meldung vom 27.06.2013. Interessant ist die beck-Übersicht.