Thomé Newsletter 26.11.2012 – u.a. zu Strom + Gas

u.a. “6. Neue Weisung der Bundesagentur für Arbeit zu § 24 Abs. 1 SGB II – Die Verordnung zur Grundversorgungsverordnungen Strom und Gas ist geändert worden, die Stromversorgung darf erst nach vier Wochen Zahlungsverzug eingestellt werden, für Gas nach zwei Wochen.
Vo zu Strom: http://www.gesetze-im-internet.de/stromgvv/BJNR239110006.html
Vo zu Gas: http://www.gesetze-im-internet.de/gasgvv/BJNR239600006.html
Dazu gibt es aktuelle Erläuterungen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie, diese ist für eine Weisung der BA durchgeführt worden, diese gibt es hier: http://www.harald-thome.de/media/files/Anlage-zu-FH-der-BA-zu-24.pdf In den neuen Fachlichen Hinweisen zu § 24 SGB II (vom 20.11.2012) kommt die BA zu dem Ergebnis, “eine Darlehensgewährung im Rahmen des § 24 Absatz 1 (kommt …) in Betracht, wenn der Bedarf unabweisbar ist (Sperrung der Stromversorgung droht) und nicht auf andere Weise gedeckt werden kann”.

Quelle: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=2130

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