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Eidesstattliche Versicherung wird ab 1. Januar 2013 zur Vermögensauskunft – Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung

www.infodienst-schuldnerberatung.de: “Bis zum 27. Juni 1970 war es der Offenbarungseid. Seither und noch bis Jahresende ist beim Gerichtsvollzieher die eidesstattliche Versicherung abzugeben, wenn ein Gläubiger nach einem vergeblichen Pfändungsversuch mehr über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Schuldners erfahren will. Ab Januar 2013 tritt an deren Stelle die Vermögensauskunft. Neben der Versachlichung des Begriffs treten einige grundlegende Veränderungen im Zwangsvollstreckungsrecht in Kraft.”

Quelle: http://www.infodienst-schuldnerberatung.de/schuldnerberatung/rubriken/praxisthema/2012/eidesstattliche-versicherung-wird-ab-1-januar-2013-zur-vermoegensauskunft.html

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