Tacheles Rechtsprechungsticker KW 05/2012

u.a. mit 1.1 BSG, Urteil vom 25.01.2012, B 14 AS 101/11 R: Einnahmen aus der Erbschaft sind Einkommen iS des § 11 Abs 1 Satz 1 SGB II in der bis Ende 2010 geltenden Fassung, denn im Fall der Gesamtrechtsnachfolge kann der Erbe bereits mit dem Erbfall über seinen Anteil am Nachlass verfügen.
1.1 BSG, Urteil vom 25.01.2012, B 14 AS 101/11 R: Einnahmen aus der Erbschaft sind Einkommen iS des § 11 Abs 1 Satz 1 SGB II in der bis Ende 2010 geltenden Fassung, denn im Fall der Gesamtrechtsnachfolge kann der Erbe bereits mit dem Erbfall über seinen Anteil am Nachlass verfügen.

Quelle: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=2045

Hinweis: diese Meldung ist ein automatischer Archiv-Import