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Positionspapier der AG SBV: „Argumente zur Finanzierung der Schuldnerberatung für Erwerbstätige durch öffentliche Haushalte“

“Das Sozialstaatsgebot verlangt, dass allen Schuldnern effektiv geholfen wird! Eine wesentliche Kernaufgabe der Schuldnerberatung ist die Hilfe für natürliche Personen, die sich in einer schuldenbedingten Notlage befinden oder denen dieses droht. Bezogen auf erwerbstätige Schuldnerinnen und Schuldner heißt dies auch, die Arbeitskraft zu erhalten bzw. perspektivisch zu verbessern, den Verlust des Arbeitsplatzes nach Möglichkeit zu verhindern und damit den Leistungsbezug nach SGB II oder SGB XII zu vermeiden. Somit leistet die Schuldnerberatung einen wichtigen Beitrag zur Erfüllung der Kernaussagen der §§ 1 und 3 SGB II, nämlich der Vermeidung von Hilfebedürftigkeit. In diesem Sinne ist Schuldnerberatung als ein Baustein der Daseinsfürsorge des Sozialstaates anzusehen.“

Siehe www.schuldnerberatung-sh.de/fileadmin/download/literatur/2011-10_ag_sbv_positionspapier_sb_fuer_erwerbstaetige.pdf

Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 04.04.2016