“Die Bundesregierung will die seit dem Jahr 2006 erfasste Statistik von Schuldnern dauerhaft fortführen und rechtlich festschreiben. Bisher sei die Überschuldungsstatistik auf Basis einer Ausnahmeregelung des Bundestatistikgesetzes erfasst worden – ein entsprechender Gesetzesentwurf (17/7418) soll nun ‘die rechtliche Grundlage für eine dauerhafte Fortführung’ der Statistik schaffen.”
Quelle: http://www.bundestag.de/presse/hib/2011_10/2011_444/02.html
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