Regierung möchte aussagekräftige Schuldnerstatistik dauerhaft fortführen

“Die Bundesregierung will die seit dem Jahr 2006 erfasste Statistik von Schuldnern dauerhaft fortführen und rechtlich festschreiben. Bisher sei die Überschuldungsstatistik auf Basis einer Ausnahmeregelung des Bundestatistikgesetzes erfasst worden – ein entsprechender Gesetzesentwurf (17/7418) soll nun ‘die rechtliche Grundlage für eine dauerhafte Fortführung’ der Statistik schaffen.”

Quelle: http://www.bundestag.de/presse/hib/2011_10/2011_444/02.html

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