Gesetzentwurf “Erleichterung der Sanierung von Unternehmen”

BMJ: “In dem Gesetzentwurf zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) sind mehrere Reformvorhaben zum Insolvenzrecht zusammengefasst. … Schließlich wird das Recht der Insolvenzstatistik neu geordnet, damit in Zukunft belastbare Angaben über die finanziellen Ergebnisse und den Ausgang von Insolvenzverfahren vorliegen.”

Quelle: http://www.bmj.de/cln_155/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2011/20110223_Mentalitaetswechsel_fuer_eine_andere_Insolvenzkultur.html?nn=1468684

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