u.a. BSG: Hartz IV- Empfänger haben kein Recht auf Fernseher, denn ein Fernsehgerät gehört nicht zur Erstausstattung einer Wohnung
vgl. auch PM des BSG
Quelle: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=1982
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Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 13.04.2016