Rechtsprechungsticker von Tacheles KW 12/2011

– BSG: Privat krankenversicherte Bezieher von Arbeitslosengeld II haben Anspruch auf Beiträge in voller Höhe
– BSG: Unterhaltszahlungen sind einkommensmindernd zu berücksichtigen, wenn diesen Zahlungen ein titulierter Unterhaltsanspruch – hier beim Jugendamt unterschriebene Unterhaltsurkunde – zu Grunde liegt
– und weiteres

Quelle: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=1985

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