DOZ Deutsche Zentral Inkasso GmbH darf weiterhin Forderungen einziehen

VG Berlin, Urteil der 1. Kammer vom 25. August 2011 (VG 1 K 5.10): “Nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz bestehe keine Verpflichtung, vor jeder Einleitung von Inkassomaßnahmen, etwa dem Versand eines Mahnschreibens, eine Einzelfallprüfung durchzuführen, ob die jeweilige Forderung auch bestehe. Die Klägerin habe dargelegt, dass sie eine Einzelfallprüfung dann vornehme, wenn sie auf Grund entsprechender Hinweise Anlass dazu habe.”

Quelle: http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/vg/presse/archiv/20110825.1605.356247.html

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