Ein-Euro-Job: 900 Euro für Vollzeitstelle sind sittenwidrig

“Das Sozialgericht Berlin (SG) hat die Rechte von ALG II Empfängern mit Urteil vom 19.09.2011 gestärkt. Danach handelt es sich bei einem Ein-Euro-Job mit 38,5 Wochenarbeitsstunden und einer monatlichen Vergütung in Höhe von 900 Euro um ein sittenwidriges Arbeitsverhältnis. Folglich darf das Jobcenter den betroffenen Leistungsbeziehern nicht das ALG II kürzen, falls diese die Annahme des Jobs verweigern (Az.: S 55 AS 24251/11 ER).”

Quelle: http://www.sozialleistungen.info/news/27.09.2011-ein-euro-job-900-euro-fur-vollzeistelle-sind-sittenwidrig/

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