Der Deutsche Anwaltverein macht sich die Beschlüsse der “Stephan-Kommission” (“Runder Tisch Verbraucherinsolvenz der Verbände”) zu eigen. In dem o.g. PDF-Dokument ist das Protokoll vom 29.07.2011 wiedergegeben.
Quelle: http://www.anwaltverein.de/downloads/Stellungnahmen-11/SN50InsO.pdf
Hinweis: diese Meldung ist ein automatischer Archiv-Import