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Bundesrat fordert mehr Schutz vor unerlaubter Telefonwerbung

Der Bundesrat hat am 27.05.2011 einen “Gesetzentwurf zur Fortentwicklung des Verbraucherschutzes” beim Bundestag eingebracht. Ein telefonisch vereinbarter Vertrag soll künftig erst dann wirksam werden, wenn der Verbraucher ihn innerhalb von 14 Tagen schriftlich bestätigt. siehe auch BR-Drucksache 271/11(B) (pdf)

Quelle: http://www.bundesrat.de/cln_171/nn_8538/DE/presse/pm/2011/078-2011.html?__nnn=true

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Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 15.05.2015
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jetzt offiziell: Leistungen aus dem Bildungspaket können bis Ende Juni beantragt werden

“Die Zustimmung des Bundesrates bewirkt auch die Umsetzung einer zwischen Bund, Ländern und Kommunen getroffenen Vereinbarung zum Hartz IV-Bildungs- und Teilhabepaket. Nach Unterzeichnung des Gesetzes durch den Bundespräsidenten können entsprechende Leistungen aus dem Paket bis zum 30. Juni 2011 rückwirkend beantragt werden.”

Quelle: http://www.bundesrat.de/cln_171/nn_8538/DE/presse/pm/2011/072-2011.html?__nnn=true

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Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 13.04.2016

Rechtsprechungsticker von Tacheles KW 21/2011

darin u. a. das zuvor genannte BSG-Urteil zu den rechtswidrigen Mahngebühren und auch: Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 07.04.2011, L 7 AS 267/11 NZB: “Kosten für das Kabelfernsehen und die Anschlussnutzungsgebühren sind nur dann zu übernehmen, wenn diese mietvertraglich geschuldet sind” u.a.

Quelle: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=1998

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BSG: Die Bundesagentur für Arbeit hat über Jahre hinweg unzulässig Mahngebühren bei Hartz-IV-Empfängern erhoben

BSG, Urteil vom 26.05.2011 – B 14 AS 54/10 R
“(Die Bundesagentur für Arbeit) war sachlich nicht zuständig. Zuständig wäre vielmehr alleine die seinerzeit mit dem Vollzug der Grundsicherung für Arbeitsuchende betraute Arbeitsgemeinschaft gewesen. Nach der damals geltenden Rechtslage (vgl nunmehr § 44b Abs 4 SGB II) fehlte es auch an einer gesetzlichen Grundlage dafür, der Beklagten die Aufgabe des Forderungseinzugs zu übertragen.”

Quelle: http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=tm&Datum=2011&nr=12011

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neue P-Konto-Musterbescheinigung mit erhöhtem Freibetrag (pdf)

aus dem forum-schuldnerberatung.de: “Wie bereits gemeldet, werden die Pfändungsfreigrenzen zum 01.07.2011 angehoben. Dies hat auch Auswirkungen auf die P-Kontobescheinigung. Die AGSBV hat eine neue Musterbescheinigung erarbeitet, die die ab dem 01.07.2011 maßgeblichen Freibeträge berücksichtigt. Nach jetzigem Stand müssen die Banken den Grundfreibetrag von 1.028,99 Euro ab 01.07. automatisch anpassen. In den Fällen, in denen eine Bescheinigung für erweiterte Beträge erstellt wurde, muss eine erneute Bescheinigung erfolgen. ”

Quelle: http://www.f-sb.de/service_ratgeber/pkonto/P-Konto_Bescheinigung_2011.pdf

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