AG München: Kein Schmerzensgeld bei unterstelltem Betrug in einem Mahnschreiben

Urteil des AG München vom 31.8.10, AZ 133 C 10070/10:
Ein Mahnschreiben, dass dem anderen unterstellt, sich eine Ware erschlichen zu haben, führt nicht ohne weiteres zu einem Schmerzensgeldanspruch, wenn der Verkäufer davon ausging, es sei tatsächlich nichts bezahlt worden und das Schreiben darüber hinaus keine Beleidigungen oder Schmähungen enthält.

Quelle: http://www.justiz.bayern.de/gericht/ag/m/presse/archiv/2011/02971/index.php

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Rechtsprechungsticker von Tacheles KW 12/2011

– BSG: Privat krankenversicherte Bezieher von Arbeitslosengeld II haben Anspruch auf Beiträge in voller Höhe
– BSG: Unterhaltszahlungen sind einkommensmindernd zu berücksichtigen, wenn diesen Zahlungen ein titulierter Unterhaltsanspruch – hier beim Jugendamt unterschriebene Unterhaltsurkunde – zu Grunde liegt
– und weiteres

Quelle: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=1985

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IAB: “Bedürftige Kinder und ihre Lebensumstände”

“Kinder stehen seit längerem im Fokus der Armutsforschung. In den letzten Jahren hat sich immer wieder gezeigt, dass sie in besonderer Weise von Armut und ihren Folgen betroffen sind. In Deutschland lebt fast jedes vierte Kind in einem Haushalt, der einkommensarm ist und/oder Leistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) bezieht. In diesem Bericht wird untersucht, wie viele Kinder bedürftig sind und was das für ihre Lebensumstände bedeutet.” (Autorenreferat, IAB-Doku)

Quelle: http://www.iab.de/194/section.aspx/Publikation/k110316n01

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Newsletter Harald Thomé

Lesenswert und daher hier die letzen beiden Newsletter vom 04. März und 13. März.

Quelle: http://www.harald-thome.de/newsletter.html

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