Regierung: Teilzeitbeschäftigung nimmt zu

Sozialversicherungspflichtige Vollzeitstellen nehmen im Trend ab, sozialversicherungspflichte Teilzeitstellen zu. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke hervor. Von Juni 1999 bis Juni 2008 habe die Vollzeitbeschäftigung um 1,36 Millionen oder 5,7 Prozent auf 22,44 Millionen abgenommen, die Teilzeitbeschäftigung um 1,33 Millionen oder 36 Prozent auf 5 Millionen zugenommen, schreiben die Experten des Bundesarbeitsministeriums. (hib 2010 Nr. 005)

Quelle: http://www.bundestag.de/presse/hib/2010_01/2010_005/03.html

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Rechtsprechungsticker von Tacheles 02 KW / 2010

Quelle: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=1885

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Was ich als Mieter wissen muss – Ratgeber der Verbraucherzentralen

“Der akutalisierte Ratgeber der Verbraucherzentralen informiert über alles Wissenswerte rund um die Miete. Beispiele aus der aktuellen Rechtssprechung, Musterschreiben und Formulierungshilfen unterstützen Mieter, damit sie ihre Rechte im Streitfall effektiv durchsetzen und eine gerichtliche Auseinandersetzung gut und mit Erfolg durchstehen können.”

Quelle: http://www.vzbv.de/go/presse/1255/index.html?ref_presseinfo=true

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Sozialleistungen zur Armutsvermeidung in den Hamburger Stadtteilen 2008

Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein – Spezial I 2010:
Am Jahresende 2008 lebten in Hamburg 13 Prozent der Einwohnerinnen und Einwohner von staatlichen Transferleistungen zur Sicherstellung der laufenden Lebensführung. Am höchsten war die Hilfequote mit fast 30 Prozent im Stadtteil Veddel.
PDF-Datei

Quelle: http://statistik-nord.de/publikationen/anzeige/statistik-informiert-spezial-i/2010/

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OLG Köln: Unerlaubter Musikdownload – Anschlussinhaberin haftet für Ehemann und Kinder

“Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 23.12.2009 (Az. 6 U 101/09) hat eine Frau aus Oberbayern 2.380,00 Euro Abmahnkosten nebst Zinsen an 4 führende deutsche Tonträgerhersteller zu zahlen. … Auch habe die Anschlussinhaberin nicht erläutert, ob hinreichende technische Sicherungen an ihrem Computer eingerichtet gewesen seien, wie etwa eine Firewall, die einen Download hätte verhindern können, oder die Einrichtung von Benutzerkonten mit beschränkten Rechten. Die Mutter der beiden Jungen habe im Prozess auch nicht deutlich machen können, dass sie ihren elterlichen Kontrollpflichten nachgekommen sei. Das bloße Verbot, keine Musik aus dem Internet downzuloaden und an Internet-Tauschbörsen teilzunehmen, genüge zur Vermeidung von Rechtsverletzungen durch die Kinder nicht, wenn dies praktisch nicht überwacht und den Kindern freie Hand gelassen werde. Daher sei die Anschlussinhaberin letztlich als verantwortlich anzusehen und hafte für die Urheberrechtsverletzungen.”

Ergänzung 8.7.2015: siehe auch www.soziale-schuldnerberatung-hamburg.de/2015/lg-bielefeld-verurteilt-12-jaehrigen-wegen-filesharings-zur-zahlung-von-ca-1300-euro

Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 08.07.2015

BGH zu den Anforderungen an die Erwerbsobliegenheit in der Wohlverhaltensperiode bei Betreuung eines Kindes

BGH, Beschluss vom 3. Dezember 2009 – IX ZB 139/07:
“Ob und in welchem Umfang ein Schuldner neben einer von ihm übernommenen Kinderbetreuung erwerbstätig sein muss, ist an Hand der zu § 1570 BGB entwickelten Maßstäbe zu bestimmen. … Nach der für den hier in Rede stehenden Zeitraum maßgeblichen Rechtsprechung besteht bei der Betreuung eines Kindes bis zum achten Lebensjahr grundsätzlich keine Erwerbsobliegenheit. … Bei einem Kind, das zwischen acht und elf Jahren alt ist, kommt es bei der Frage, ob der Schuldner zumindest eine Teilzeit-Erwerbstätigkeit ausüben muss, wiederum auf die Umstände des Einzelfalls an. …”

Quelle: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=f4111618d98fd6d80939bc711562610d&nr=50359&pos=0&anz=1

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neue Düsseldorfer Tabelle (PDF)

siehe neben obigem Link auch: Vergleichsberechnung 2010/2009 (PDF)

Quelle: http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/07service/07_ddorftab/07_ddorf_tab_2010/Duesseldorfer_Tabelle_Stand_01_01_2010.pdf

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DGB: 5 Jahre HARTZ IV – keine Erfolgsstory (PDF)

DGB, Arbeitsmarkt aktuell Nr. 01/2010: 5 Jahre Hartz IV – keine Erfolgsstory:
“Hartz IV ist mitnichten ein Leistungssystem nur für Langzeitarbeitslose. Noch nicht einmal für Arbeitslose. Hartz IV wirkt als “Container” für unterschiedliche Lebenslagen und Personengruppen. … Hartz IV wirkt als “Rasenmäher”. Unterschiedliche Erwerbsbiografien werden auf niedrigem Niveau, also dem soziokulturellen Existenzminimum entsprechenden Fürsorgeniveau, eingeordnet. … Hartz IV steht für das Zweiklassensystem in der Arbeitsförderung. … Hartz IV hat die Ausbreitung des Niedriglohnsektors begünstigt. … In der Summe weist Hartz IV keine faire Balance von Fördern und Fordern auf. Die Anforderungen und Zumutungen an die Arbeitslosen und Leistungsempfänger überwiegen bei weitem die positiven Elemente des Förderns. Dies fängt bei der Eingliederungsvereinbarung von ungleichen “Vertragspartnern” an und endet bei der Sanktionspraxis der Jobcenter gegenüber Arbeitsuchenden.”
siehe auch “Wir wollten nur nachfragen” (www.thomasplassmann.de)

Quelle: http://www.dgb.de/themen/themen_a_z/abisz_doks/a/arbeitsmarkt_aktuell_01_10.pdf/view?showdesc=1

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Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 13.04.2016

Eingetragene Lebenspartnerschaften: GEZ Gebühren zurückfordern

Die Verbraucher-Zentrale Hamburg weist auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. vom 29.04.2009 – 6 C 33.08) hin.

Quelle: http://www.vzhh.de/%7Eupload/vz/VZTexte/TexteTelekommunikation/Eingetragene%20Partnerschaften.htm

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Verbraucher-Zentrale: 2010 – Was sich für Verbraucher ändert

Quelle: http://www.vzb.de/UNIQ124904764805398/link648391A.html

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