Eingetragene Lebenspartnerschaften: GEZ Gebühren zurückfordern

Die Verbraucher-Zentrale Hamburg weist auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. vom 29.04.2009 – 6 C 33.08) hin.

Quelle: http://www.vzhh.de/%7Eupload/vz/VZTexte/TexteTelekommunikation/Eingetragene%20Partnerschaften.htm

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