Quelle: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=1914
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Bundessozialgericht, 06.05.2010, B 14 AS 7/09 R
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Am 14. April fand eine Tagung der LAG-SB Hessen zur Kontopfändungsschutzreform 2010 statt. Die Referate und andere Materialien stehen nun zum Download bereit.
Quelle: http://www.schuldnerberatung-hessen.de/index.php/fachtagung-kontopfaendung
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• Gutachten Kirchhof als PDF
• Steuern statt GEZ-Gebühren zahlen (Welt 25.01.2010)
Quelle: http://www.ard.de/intern/kirchhof-gutachten/-/id=1886/nid=1886/did=1456538/1kmjjsr/
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“Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, waren im Jahr 2007 durchschnittlich 17% der Bevölkerung in der Europäischen Union armutsgefährdet. Dieser Anteil entspricht rund 85 Millionen Menschen. In Deutschland lag die Armutsgefährdungsquote mit 15% (rund 12,5 Millionen Menschen) unter dem EU-Durchschnitt. Diese und weitere Ergebnisse wurden in der 2008 durchgeführten Erhebung EU-SILC (European Union Statistics on Income and Living Conditions) ermittelt.”
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Für außergewöhnliche Ausgaben aufgrund einer besonderen Lebenslage (= “Sonderbedarf”) besteht ab sofort ein Anspruch auf eine höhere Hartz-IV-Leistung. So entschied das Bundesverfassungsgericht. Was ist ein Sonderbedarf und was nicht? Wann sind Anträge Erfolg versprechend?
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Quelle: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2010/HarztIV_Ueberpruefungsantraege2.asp
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Sozialgericht Detmold, S 12 AS 126/07, 09.04.2010:
“Wenn sich die Kammer auch durchaus bewusst ist, dass zusätzliche Ansprüche im Hinblick auf einen besonderen, laufenden, nicht nur einmaligen, unabweisbaren Bedarf zur Deckung des menschenwürdigen Existenzminimums angesichts der engen und strikten Tatbestandsvoraussetzungen nur in seltenen Fällen entstehen, sieht sie einen derartigen Bedarf im Fall der Übernahme der Schulwegkosten als gegeben an. (…)
Allerdings kommt der Bildung nach Auffassung der Kammer zur Pflege zwischenmenschlicher Beziehung und der Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben eine Schlüsselrolle zu, die ihre besondere Bedeutung für die persönliche Entwicklung des Einzelnen als auch der Gesellschaft unterstreicht. (…) Durch viele Studien der letzten Jahre ist belegt, dass in der Bundesrepublik Deutschland Kinder und Jugendliche aus armen Haushalten nicht dieselben Chancen haben, am Bildungserfolg zu partizipieren wie Kinder und Jugendliche von besser situierten Eltern. So haben zum Beispiel Kinder aus der oberen Einkommensschicht bei gleichen kognitiven Fähigkeiten eine sechsmal höhere Chance, ein Gymnasium zu besuchen, als jene aus unteren bis mittleren Einkommensschichten (Bundestags-Drucksache 16/5253). Der Zugang zu Bildung ist eine zentrale Aufgabe des Einsatzes öffentlicher Mittel, weil dadurch die Zukunftsperspektiven des Landes maßgeblich beeinflusst werden. Dabei ist sicherzustellen, dass der Zugang zur Bildung nicht nur formal gleichberechtigt allen Kindern und Jugendlichen offen steht – wie dies beispielsweise in § 1 Abs. 2 Schulgesetz NRW zum Ausdruck kommt – sondern dass auch die materiellen Voraussetzungen geschaffen werden, um die Angebote tatsächlich beanspruchen zu können (Bundestags-Drucksache 16/4486).”
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Quelle: http://www.hamburg.de/pressearchiv-fhh/2232580/2010-04-29-bsg-familienpass.html
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BGH, Beschluss vom 18. Januar 2010 – IX ZB 211/09:
a) Die Restschuldbefreiung kann nicht versagt werden, wenn der Schuldner die Aufnahme einer Tätigkeit nachträglich mitteilt und den dem Treuhänder vorenthaltenen Betrag bezahlt, bevor sein Verhalten aufgedeckt und ein Versagungsantrag gestellt worden ist. b) Die Restschuldbefreiung kann nicht versagt werden, solange der Schuldner nach freiwilliger Offenbarung eines Obliegenheitsverstoßes aufgrund einer Vereinbarung mit dem Treuhänder Teilzahlungen erbringt, die zu einem vollständigen Ausgleich des vorenthaltenen Betrages führen können.
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