In der heutigen Frankfurter Rundschau schreibt Peter Dietz zum Thema.
Quelle: http://fr-online.de/top_news/2876387_Dispo-Zinsen-Abzocke-uebers-Girokonto.html
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In der heutigen Frankfurter Rundschau schreibt Peter Dietz zum Thema.
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In seinem aktuellen Newsletter weist Harald Thome auf § 1629a BGB hin. “Es geht dabei um eine Regelung, nach der grade volljährig gewordenen Jungerwachsene Forderungsbeträge der SGB II – Leistungsträger wegen Überzahlung erlassen zu bekommen.”
siehe auch: PDF-Datei Petitionsausschuss zur Minderjährigenhaftung
Update 24.3.2017:
Im Jahr 2009 hat Hamburg 745 Mio. Euro für Sozialhilfeleistungen nach dem SGB XII ausgegeben, das sind fünf Prozent mehr als im Vorjahr.
Quelle: http://statistik-nord.de/publikationen/anzeige/statistik-informiert-nr-72/2010/
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BVerfG, Beschluss vom 7. Juli 2010, 1 BvR 2556/09
Quelle: http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg10-052.html
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WICHTIG!: Der für das Insolvenzrecht zuständige IX. Zivilsenat und der für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs haben in zwei heute verkündeten Urteilen, die jeweils vom anderen Senat mitgetragen werden, einheitliche Rechtsgrundsätze zur Insolvenzfestigkeit einer mittels Einzugsermächtigungslastschrift bewirkten Zahlung entwickelt und damit bislang bestehende Differenzen in der Rechtsprechung beider Senate ohne Anrufung des Großen Senats für Zivilsachen beigelegt.
Urteil vom 20. Juli 2010, XI ZR 236/07 und Urteil vom 20. Juli 2010, IX ZR 37/09
“Dazu trägt auch wesentlich bei, dass der IX. Zivilsenat nunmehr entschieden hat, der Insolvenzverwalter bzw. Treuhänder in Insolvenzverfahren über das Vermögen natürlicher Personen dürfe nicht mehr schematisch allen noch nicht durch den Schuldner genehmigten Lastschriften widersprechen, er müsse vielmehr die Grenzen des pfändungsfreien Schuldnervermögens beachten. Solange die Lastschriften nur das pfändungsfreie Schonvermögen betreffen, ist allein dem Schuldner die Entscheidung über die Genehmigung vorbehalten.”
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SG Koblenz, 07.07.2010, Aktenzeichen S 16 AS 212/10
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Quelle: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=1932
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www.infodienst-schuldnerberatung.de
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Mit 6:25 min – Bericht der Sendung von gestern – dort wird auch ausgiebig der IAB-Bericht zitiert, den wir hier am 08.06.2010 verlinkt haben.
Der Bundesrichter Prof. Uwe Berlit stuft die schärferen Sanktionsregeln für junge Menschen bis 25 Jahre als verfassungswidrig ein.
Quelle: http://www.swr.de/report/-/id=233454/nid=233454/did=6503390/1tyo2ny/index.html
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Wie stets: lesenswerte Zusammenfassung des letzten Quartals (PDF, 61 Seiten)
Quelle: http://www.infodienst-schuldnerberatung.de/uploads/media/infodienst-2010-02.pdf
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Hier geht es zur Pfändungstabelle 2025, Pfändungstabelle 2024, Pfändungstabelle 2023, zu unserem Austauschforum für Beratungskräfte und zu unseren Seminaren