ALG II – Warmwasserabzug: Überprüfungsanträge stellen

“Viele ARGEn haben bis zum 27.02.2008 bei den Heizkostenabrechnungen 18 % für Warmwasser abgezogen. Ein solcher Abzug ist rechtswidrig, hat das Bundessozialgericht entschieden. … Streitig war, ob für den Zeitraum vor dem 27.02.2008 ebenfalls Nachzahlungen verlangt werden konnten. Unter dem 01.06.2010 hatte der 4. Senat (B 4 AS 78/09 R) entschieden, dass die entsprechenden Überprüfungsanträge gem. § 44 SGB X auch für den Zeitraum vor dem 27.02.2008 gelten.” (www.sozialticker.com)
siehe auch Musterantrag (PDF, Harald Thome)

Quelle: http://www.sozialticker.com/ueberpruefungsantraege-stellenund-zwar-sofort_20101220.html

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