Keine Namensänderung bei Eintragung im Schuldnerverzeichnis

Verwaltungsgericht Berlin, Urteil der 3. Kammer vom 3. Dezember 2010 (VG 3 K 11.09): Wer im Zentralen Schuldnerverzeichnis eingetragen ist, kann eine Änderung seines Namens nicht beanspruchen. Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Berlin die Klage einer Klägerin abgewiesen, die aus religiösen Gründen eine Änderung ihres Vornamens begehrt hatte.

Quelle: http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/vg/presse/archiv/20101217.1205.323390.html

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