LSG Darmstadt “Ein Tag Mutterschaftsgeld steht nicht einem ganzen Monat Elterngeld entgegen”

Erhält eine Mutter im dritten Lebensmonat des Kindes Mutterschaftsgeld für lediglich einen Tag, reduziert dies den Anspruch des Vaters auf Elterngeld nur anteilig. Dies entschied 6. Senat des Hessischen Landessozialgerichts (AZ L 6 EG 2/08)

Quelle: http://www.lsg-darmstadt.justiz.hessen.de/irj/LSG_Darmstadt_Internet?rid=HMdJ_15/LSG_Darmstadt_Internet/sub/3bc/3bc10820-cded-0c21-79cd-aae2389e4818,,,11111111-2222-3333-4444-100000005003%26overview=true.htm

Hinweis: diese Meldung ist ein automatischer Archiv-Import