Beschluss vom 12. Oktober 2010, 1 BvL 14/09: “Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat entschieden, dass § 116 Abs. 6 Satz 1 SGB X mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Die durch den Ausschluss des Anspruchsübergangs erfolgende Privilegierung von Familienangehörigen, die in häuslicher Gemeinschaft leben, gegenüber getrennt lebenden Familienangehörigen ist auch im Hinblick auf Eltern und ihre Kinder sachlich gerechtfertigt.”
Quelle: http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg10-101.html
Hinweis: diese Meldung ist ein automatischer Archiv-Import