LSG Niedersachsen-Bremen: Arbeitslosengeld II: Deckungslücke bei privater Kranken- und Pflegeversicherung verfassungswidrig

Beschluss des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 3. Dezember 2009, Az. L 15 AS 1048/09 B ER:
Der 15. Senat des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen hat in einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes die Bremer Arbeitsgemeinschaft für Integration und Soziales (BAgIS) verpflichtet, vorläufig die Kosten für eine private Kranken- und Pflegeversicherung einer Hilfebedürftigen in voller Höhe zu bezuschussen. Die gesetzlich vorgesehene nur anteilige Bezuschussung der entsprechenden Beiträge hält der Senat für verfassungswidrig.

Quelle: http://www.landessozialgericht.niedersachsen.de/master/C60667341_N6074864_L20_D0_I5210490.html

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