Bundesrat: Prozesskostenhilfe soll geändert werden

PM 13.2010: “Die Länder wollen die in der Vergangenheit stetig gestiegenen Ausgaben für Prozesskostenhilfe möglichst umgehend und dauerhaft begrenzen. … Eine zweite Maßnahme betrifft die Eigenbeteiligung der bedürftigen Partei an den Prozesskosten. Dabei sollen sich zunächst die Grundfreibeträge an den sozialhilferechtlichen Regelsätzen orientieren. Daneben wird die Höhe der aus dem verbleibenden Einkommen zu zahlenden Raten neu bestimmt und die Obergrenze für die Anzahl der Raten aufgehoben. Um den Aufwand für die Prüfung der Bewilligungsvoraussetzungen abzugelten, soll eine einmalige Gebühr in Höhe von 50 Euro von all denjenigen erhoben werden, die über ein einzusetzendes Einkommen verfügen. …”

Quelle: http://www.bundesrat.de/cln_152/nn_8538/DE/presse/pm/2010/013-2010.html?__nnn=true

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