BGH zur Erwerbsobliegenheit und Teilzeitbeschäftigung

BGH, Beschluss vom 14. Januar 2010 – IX ZB 242/06
Ein Schuldner, der lediglich eine Teilzeitbeschäftigung ausübt, hat sich im Rahmen der Erwerbsobliegenheit regelmäßig um eine angemessene Vollzeittätigkeit zu be-mühen.

Quelle: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=9dc9a18ea3805e22e9365e6babd3ff72&nr=50899&pos=0&anz=1

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