In Ergänzung zur nachstehenden Meldung (“Bundesrat verlangt Änderungen”)
Punkt 28: “Durch Einfügung des § 38a im SGB II werden minderjährige Kinder bei Rückforderungsansprüchen geschützt. Die Rückforderungsansprüche werden in vollem Umfang gegen die volljährigen Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft geltend gemacht werden können.”
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