neuer § 38a SGB II (Schutz minderjähriger Kinder vor Rückforderungsansprüchen) ? (PDF)

In Ergänzung zur nachstehenden Meldung (“Bundesrat verlangt Änderungen”)
Punkt 28: “Durch Einfügung des § 38a im SGB II werden minderjährige Kinder bei Rückforderungsansprüchen geschützt. Die Rückforderungsansprüche werden in vollem Umfang gegen die volljährigen Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft geltend gemacht werden können.”

Quelle: http://www.bundesrat.de/cln_152/SharedDocs/Drucksachen/2010/0601-700/661-1-10,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/661-1-10.pdf

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