Die Bundesregierung hat verfassungsrechtliche Bedenken gegen den Gesetzentwurf des Bundesrates zur Begrenzung der Prozesskostenhilfe (17/1216). Dies betrifft vor allem die geplante Eigenbeteiligung der Bedürftigen an den Prozesskosten, wie aus der Stellungnahme der Regierung hervorgeht.
Quelle: http://www.bundestag.de/presse/hib/2010_04/2010_103/01.html
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