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Geldgeschenke über 50 Euro

Der 2. Senat des Sächsischen Landesssozialgerichts hat am 08.04.2010 im Verfahren L 2 AS 248/09 entschieden, dass Geldgeschenke an Bezieher von Arbeitslosengeld II (Hartz-IV) nur bis zur Höhe von 50 Euro jährlich anrechnungsfrei bleiben.
dazu: Stellungnahme B90/Grüne

Quelle: http://www.justiz.sachsen.de/lsg/content/635.php

Hinweis: diese Meldung ist ein automatischer Archiv-Import

Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 13.04.2016