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Hartz IV: Kostenübernahme für Streitschlichtungsseminar

Die ARGE ist zur Übernahme der Kosten einer mehrtägigen Schulfahrt verpflichtet, die nicht im Klassenverband durchgeführt wird. Dies entschied das Sozialgericht Dortmund im Fall einer 1992 geborenen Schülerin aus Dortmund, die im Rahmen einer von der Schule angebotenen klassenübergreifenden Ausbildung im Bereich Mediation/Streitschlichtung an einem Seminar vom 23.02.2007 bis 25.02.2007 teilgenommen hatte.
Sozialgericht Dortmund, Urteil vom 09.06.2010, Az.: S 29 AS 209/08

Quelle: http://www.justiz.nrw.de/Presse/presse_weitere/PresseLSG/26_08_2010/index.php

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Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 13.04.2016