27.08.2010 – Kindergeld für Kind in Berufsausbildung auch dann, wenn es sich nicht um einen klassischen Ausbildungsberuf handelt

Mit Urteil vom 12. Juli 2010 zum Kindergeldrecht (Aktenzeichen 5 K 2542/09) hat das Finanzgericht (FG) Rheinland-Pfalz zu der Frage Stellung genommen, ob eine für die Gewährung von Kindergeld notwendige Berufsausbildung angenommen werden kann, wenn das Kind als “Friseurassistentin” beschäftigt wird.

Quelle: http://www.justiz.rlp.de/icc/justiz/nav/85e/broker.jsp?uMen=85e46c89-a044-11d4-a736-0050045687ab&uCon=60a26564-1cca-a210-8503-b26077fe9e30&uTem=aaaaaaaa-aaaa-aaaa-aaaa-000000000042

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