BGH: Mietkautionszahlung darf von der Benennung eines insolvenzfesten Kontos abhängig gemacht werden

BGH, Urteil vom 13. Oktober 2010 ? VIII ZR 98/10: Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein Mieter die Zahlung der Kaution davon abhängig machen darf, dass der Vermieter zuvor ein insolvenzfestes Konto benennt. Gemäß § 551 Abs. 3 BGB hat der Vermieter eine ihm überlassene Mietsicherheit unabhängig von der gegebenenfalls vereinbarten Anlageform getrennt von seinem Vermögen anzulegen.

Quelle: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&pm_nummer=0193/10

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