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HARTZ IV: 73 Euro weniger in Wohngemeinschaften?

“Das Erwerbslosen Forum Deutschland macht darauf aufmerksam, dass offenbar erwachsene Hartz IV-Bezieher, die keinen eigenen Haushalt haben schlechter gestellt werden sollen.”
vgl. die “Regelbedarfsstufe 3″ des § 8 im Referentenentwurf “Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz-RBEG”

Quelle: http://www.elo-forum.net/topstory/201010133732.html

Hinweis: diese Meldung ist ein automatischer Archiv-Import

Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 13.04.2016