Keine Namensänderung bei Eintragung im Schuldnerverzeichnis

Verwaltungsgericht Berlin, Urteil der 3. Kammer vom 3. Dezember 2010 (VG 3 K 11.09): Wer im Zentralen Schuldnerverzeichnis eingetragen ist, kann eine Änderung seines Namens nicht beanspruchen. Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Berlin die Klage einer Klägerin abgewiesen, die aus religiösen Gründen eine Änderung ihres Vornamens begehrt hatte.

Quelle: http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/vg/presse/archiv/20101217.1205.323390.html

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ALG II – Warmwasserabzug: Überprüfungsanträge stellen

“Viele ARGEn haben bis zum 27.02.2008 bei den Heizkostenabrechnungen 18 % für Warmwasser abgezogen. Ein solcher Abzug ist rechtswidrig, hat das Bundessozialgericht entschieden. … Streitig war, ob für den Zeitraum vor dem 27.02.2008 ebenfalls Nachzahlungen verlangt werden konnten. Unter dem 01.06.2010 hatte der 4. Senat (B 4 AS 78/09 R) entschieden, dass die entsprechenden Überprüfungsanträge gem. § 44 SGB X auch für den Zeitraum vor dem 27.02.2008 gelten.” (www.sozialticker.com)
siehe auch Musterantrag (PDF, Harald Thome)

Quelle: http://www.sozialticker.com/ueberpruefungsantraege-stellenund-zwar-sofort_20101220.html

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Rechtsprechungsticker von Tacheles KW 51 / 2010

Quelle: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=1965

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Hartz IV-Reform findet im Bundesrat keine Mehrheit

“Plötzlich bricht Stress aus” (Der Freitag)
“Was ein Hartz-IV-Empfänger täglich braucht” (Süddeutsche Zeitung)
“Scheitern der Hartz IV-Reform ist vorerst begrüßenswert” (Erwerbslosen-Forum)

Quelle: http://www.bundesrat.de/cln_179/nn_8538/DE/presse/pm/2010/207-2010.html?__nnn=true

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Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 13.04.2016

BSG: Elterngeld – Verlängerungsoption noch dieses Jahr widerrufen

Endlich weist auch die Behörde für Soziales und Familie darauf hin: “Die neue Regelung bewirkt, dass ab dem kommenden Jahr das Elterngeld, das den Beziehern in diesem Jahr zusteht, aber wegen der Verlängerungsoption erst 2011 ausgezahlt wird, auf die SGB II/XII-Leistungen angerechnet wird. Aus diesem Grund empfiehlt die Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz, dass sich die genannten Elterngeldbezieher noch in diesem Jahr an die Elterngeldstelle ihres Bezirkes wenden. Dort kann die Verlängerungsoption schriftlich widerrufen werden, um auf diese Weise Nachteile zu vermeiden”
vgl. auch unsere Pressemitteilung vom 09.12.2010 (PDF)

Quelle: http://www.hamburg.de/pressearchiv-fhh/2691190/2010-12-17-bsg-elterngeld-aenderung.html

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