Urteil vom 3. November 2010, VIII ZR 330/09
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Urteil vom 3. November 2010, VIII ZR 330/09
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Quelle: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=1957
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Die Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sind rund 30% niedriger als die Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB II. Anliegen des Vortrages ist es, die gesetzlichen Regelungen an den vom Bundesverfassungsgericht für Leistungen zur Sicherung eines menschenwürdigen Existenzminimums aufgestellten Maßstäben zu messen.
Referentin: Dr. Judith Brockmann, Dienstag, den 16.11.2010 um 18.15 Uhr im Rechtshaus der Universität Hamburg
Quelle: https://www.soziale-schuldnerberatung-hamburg.de/material/2010/Brockmann.pdf
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“Kürzungen der staatlichen Leistungen gehören für viele ALG II Beziehende zur Realität. Um Ausmaß und Auswirkung dieses behördlichen Sanktionsmechanismus zu beschreiben, haben Studierende der Fachhochschule Düsseldorf 251 Betroffene befragt. Das Ergebnis ist – wenn auch nicht überraschend – bedrückend.”
Quelle: http://soz-kult.fh-duesseldorf.de/members/thomaswagner/arge/
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Ab gestern gibt es den neuen Perso – mit erheblich teureren Gebühren. Diese aber sind für SGB II / SGB XII Bezieher zu erlassen. ( § 20 Abs.2 PassG; VwV Nr.20 zum PassG; § 3 PassGebV sowie § 1 Abs.6 PassG )
Quelle: http://www.arbeitslosenselbsthilfe.org/forum/lexikon/?do=showentry&id=58
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