Kategorien
Uncategorized

Gebührenfreiheit bei Personalausweisen für Hartz IV-Empfänger

Ab gestern gibt es den neuen Perso – mit erheblich teureren Gebühren. Diese aber sind für SGB II / SGB XII Bezieher zu erlassen. ( § 20 Abs.2 PassG; VwV Nr.20 zum PassG; § 3 PassGebV sowie § 1 Abs.6 PassG )

Quelle: http://www.arbeitslosenselbsthilfe.org/forum/lexikon/?do=showentry&id=58

Hinweis: diese Meldung ist ein automatischer Archiv-Import

Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 13.04.2016