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Monat: Februar 2010
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Urteil des AG München vom 4.6.09, AZ 271 C 1391/09:
Die Weigerung, Mitgliedsbeiträge für ein Fitnessstudio in bar entgegenzunehmen, obwohl im Vertrag Barzahlung nicht ausgeschlossen wurde, berechtigt den Kunden des Fitnessstudios zur fristlosen Kündigung. Das Urteil ist rechtskräftig.
Quelle: http://www.justiz.bayern.de/gericht/ag/m/presse/archiv/2010/02455/index.php
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Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 9. Februar 2010 ? 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09, 1 BvL 4/09:
Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat entschieden, dass die Vorschriften des SGB II, die die Regelleistung für Erwachsene und Kinder betreffen, nicht den verfassungsrechtlichen Anspruch auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG erfüllen. Die Vorschriften bleiben bis zur Neuregelung, die der Gesetzgeber bis zum 31. Dezember 2010 zu treffen hat, weiter anwendbar.
Der Gesetzgeber hat bei der Neuregelung auch einen Anspruch auf Leistungen zur Sicherstellung eines unabweisbaren, laufenden, nicht nur einmaligen, besonderen Bedarfs für die nach § 7 SGB II Leistungsberechtigten vorzusehen, der bisher nicht von den Leistungen nach §§ 20 ff. SGB II erfasst wird, zur Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums jedoch zwingend zu decken ist.
Bis zur Neuregelung durch den Gesetzgeber wird angeordnet, dass dieser Anspruch nach Maßgabe der Urteilsgründe unmittelbar aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG zu Lasten des Bundes geltend gemacht werden kann.
Link zum Urteilstext
Quelle: http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg10-005
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Quelle: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=1892
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Zum 01.04.2010 treten zahlreiche Änderungen des Bundesdatenschutzgestzes in Kraft (siehe Übersicht).
Daher gibt es diverse Änderungen auch bei der SCHUFA. Aus der PM: “Verbraucher können einmal jährlich kostenlos eine schriftliche Datenübersicht erhalten. … Verbraucher, die ab dem 1. April für Auskünfte nicht das Internet oder Telefon nutzen möchten, können deshalb vor Ort ein Formular ausfüllen und erhalten dabei, falls erforderlich, auch Hilfestellung. Die SCHUFA-Informationen werden ihnen dann per Post zugeschickt. Auskünfte direkt vor Ort sind nicht mehr möglich. Dies gilt gleichermaßen für die kostenlosen wie für die kostenpflichtigen Produkte. Die Möglichkeit der Formulare wird es zunächst in Berlin, Bochum, Bremen, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, Hannover, Köln, Leipzig, Mannheim, München, Saarbrücken, Stuttgart und Wiesbaden geben.”
siehe auch schon unsere Meldung zur Schließung der SCHUFA-Geschäfststelle Hamburg vom 26.11.2009
Quelle: http://www.schufa.de/de/presse/aktuellepressemitteilungen/100204.jsp
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HEUTE ist letzter Tag für einen Überprüfungsantrag!
http://www.tacheles-sozialhilfe.de: “Jetzt Überprüfungsanträge stellen! – Am 9. Februar 2010 wird das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) seine Entscheidung zu den Regelleistungen verkünden. Das Gericht überprüft die Höhe der Erwachsenen- und der Kinderregelleistung mit Blick auf die Menschenwürde, das Sozialstaatsgebot, die Möglichkeit der Öffnung der Regelleistung für individuelle Bedarfe und die Bemessungsmethode für nichts Geringeres, als das soziakulturelle Existenzminimum.”
Mit Musterschreiben.
Quelle: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2010/Rueckwirkend_Ansprueche_Sichern_Update.asp
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In den Kundenzentren der Bezirksämter ist nun auch die gedruckte Fassung des aktuellen Hamburger Mietenspiegels erhältlich. Online: www.hamburg.de/mietenspiegel
Quelle: http://www.hamburg.de/pressearchiv-fhh/2070152/2010-02-04-bsu-mietenspiegel-broschuere.html
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Quelle: http://www.vzhh.de/%7Eupload/vz/VZTexte/TexteGesundheit/Zusatzbeitraege3.htm
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Sozialgericht Dortmund, Beschluss vom 05.01.2009, Az.: S 22 AS 369/09 ER:
Langzeitarbeitslosen kann das Arbeitslosengeld II wegen Verstoßes gegen die Eingliederungsvereinbarung nur nach konkreter Belehrung über die Rechtsfolgen gekürzt werden. … Das Gericht hat ernstliche Zweifel im Hinblick auf die Rechtmäßigkeit des Sanktionsbescheides. Die vor der Sanktionierung erfolgte Rechtsfolgenbelehrung sei nicht hinreichend gewesen. Diese müsse konkret, verständlich, richtig und vollständig sein.
Quelle: http://www.justiz.nrw.de/Presse/presse_weitere/PresseLSG/03_02_2010/index.php
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