Bundesgerichtshof zur Pfändbarkeit von Kraftfahrzeugen, die der Ehegatte des Schuldners zur Fortsetzung einer Erwerbstätigkeit benötigt

BGH, Beschluss vom 28. Januar 2010 – VII ZB 16/09:
Der unter anderem für das Recht der Zwangsvollstreckung in körperliche Sachen zuständige VII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass ein Kraftfahrzeug, das der Ehegatte des Schuldners zur Fortsetzung einer Erwerbstätigkeit benötigt, unpfändbar ist.

Quelle: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2010&Sort=3&nr=50975&pos=1&anz=42

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BGH: Befriedigung einzelner Insolvenzgläubiger aus dem insolvenzfreien Vermögen zulässig

BGH, Urteil vom 14. Januar 2010 – IX ZR 93/09:
Die Vorschriften der Insolvenzordnung stehen der Befriedigung einzelner Insolvenzgläubiger aus dem insolvenzfreien Vermögen des Schuldners während des Insolvenzverfahrens grundsätzlich nicht entgegen.

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Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 04.07.2020
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Musterbescheinigung zum P-Konto

www.infodienst-schuldnerberatung.de: Die AG SBV gibt die mit dem ZKA abgestimmte Musterbescheinigung zum P-Konto frei.

Quelle: http://www.infodienst-schuldnerberatung.de/schuldnerberatung/rubriken/rechts-und-sozialpolitik/2010/musterbescheinigung-zum-p-konto.html

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Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 13.04.2016

Bundesarbeitsministerium erstellt Katalog zur Härtefallregelung

Das Bundesverfassungsgericht hat in der vergangenen Woche entschieden, dass im Rahmen der Grundsicherung in seltenen, besonderen Härtefällen ein laufender Bedarf geltend gemacht werden kann. Der Leistungsanspruch greift ab sofort, wenn Hilfebedürftige einen “unabweisbaren, laufenden, nicht nur einmaligen, besonderen Bedarf haben.”
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat sich mit der Bundesagentur für Arbeit über die Definition der Härtefälle verständigt. Die Geschäftsanweisung enthält einen entsprechenden Katalog für die Grundsicherungsstellen. Dieser wird kurzfristig vor Ort zur Verfügung gestellt.
Auf der Seite steht schon mal eine erste nicht abschließende Aufzählung.

Quelle: http://www.bmas.de/portal/42172/2010__02__16__haertefallregelung.html

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Bundesgerichtshof zur Anwendbarkeit der Vorschriften über Allgemeine Geschäftsbedingungen

Urteil vom 17. Februar 2010 – VIII ZR 67/09:
Der Bundesgerichtshof hat über die Frage entschieden, ob die Vorschriften über Allgemeine Geschäftsbedingungen (§§ 305 ff. BGB) im Falle eines Kaufs unter Privatleuten anwendbar sind, wenn dem Geschäft ein Vertragsformular zugrunde gelegt wird, das der einen Vertragspartei vorliegt, aber von Dritten stammt (hier von einer Versicherung als Serviceleistung angeboten wurde). Die Anwendbarkeit der Vorschriften wurde in dem entschiedenen Fall verneint.

Quelle: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2010&Sort=3&nr=50931&pos=3&anz=39

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Hartz IV-Plattform: 631 Euro nach Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts (PDF)

Quelle: http://www.hartz4-plattform.de/images/BVerfG-Vorg_631-Regels-17.pdf

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Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 13.04.2016

Citibank Deutschland wird TARGOBANK

“Die Citibank Privatkunden AG & Co. KGaA wird ab Februar 2010 TARGOBANK heißen. Der Aufsichtsrat hat dem Namenswechsel in seiner Sitzung zugestimmt. Hintergrund für den anstehenden Namenswechsel ist, dass die Bank seit Dezember 2008 zur französischen Genossenschaftsbank Crédit Mutuel gehört. Der Namenswechsel muss aufgrund der Übernahmevereinbarung mit der ehemaligen Muttergesellschaft Citigroup im Februar 2010 abgeschlossen sein.”
Goethes Faust: “Name ist Schall und Rauch” – schauen wir mal.
Bei dieser Gelegenheit noch einmal: Citibank – Kredite mit Restschuldversicherung können widerrufen werden

Quelle: https://www.targobank.de/de/info/presseinformation.html

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Bundesrat: Prozesskostenhilfe soll geändert werden

PM 13.2010: “Die Länder wollen die in der Vergangenheit stetig gestiegenen Ausgaben für Prozesskostenhilfe möglichst umgehend und dauerhaft begrenzen. … Eine zweite Maßnahme betrifft die Eigenbeteiligung der bedürftigen Partei an den Prozesskosten. Dabei sollen sich zunächst die Grundfreibeträge an den sozialhilferechtlichen Regelsätzen orientieren. Daneben wird die Höhe der aus dem verbleibenden Einkommen zu zahlenden Raten neu bestimmt und die Obergrenze für die Anzahl der Raten aufgehoben. Um den Aufwand für die Prüfung der Bewilligungsvoraussetzungen abzugelten, soll eine einmalige Gebühr in Höhe von 50 Euro von all denjenigen erhoben werden, die über ein einzusetzendes Einkommen verfügen. …”

Quelle: http://www.bundesrat.de/cln_152/nn_8538/DE/presse/pm/2010/013-2010.html?__nnn=true

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Bundesrat: Reform des Gerichtsvollzieherwesens

PM 15.2010: “Der Bundesrat will Gläubigern dazu verhelfen, ihre gerichtlich anerkannten Forderungen schneller und effizienter durchzusetzen. In seiner heutigen Sitzung hat er dazu zwei Gesetzentwürfe beim Deutschen Bundestag eingebracht. Grundlegende Neuerung des Reformvorschlags ist, dass zukünftig Gerichtsvollzieher nicht mehr zwingend Beamte sein müssen. Deren Aufgaben könnten auf Privatunternehmer, so genannte Beliehene, übertragen werden, die für eigene Rechnung, aber unter staatlicher Aufsicht tätig wären.”

Quelle: http://www.bundesrat.de/cln_152/nn_8538/DE/presse/pm/2010/015-2010.html?__nnn=true

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Rechtsprechungsticker von Tacheles 07 KW / 2010

Quelle: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=1894

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