Der Xa-Zivilsenat hat über die Klage einer Verbraucherzentrale gegen ein Luftverkehrsunternehmen entschieden, mit der die Unterlassung der Verwendung einer Klausel (“Bearbeitungsgebühr bei Rücklastschrift: Euro 50,00 pro Buchung”) in Allgemeinen Geschäftsbedingungen verlangt wurde.
Urteil vom 17. September 2009 – Xa ZR 40/08
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