Kategorien
Uncategorized

BGH: Luftverkehrsunternehmen kann keine Pauschale in Höhe von 50 Euro für Rücklastschrift beanspruchen

Der Xa-Zivilsenat hat über die Klage einer Verbraucherzentrale gegen ein Luftverkehrsunternehmen entschieden, mit der die Unterlassung der Verwendung einer Klausel (“Bearbeitungsgebühr bei Rücklastschrift: Euro 50,00 pro Buchung”) in Allgemeinen Geschäftsbedingungen verlangt wurde.
Urteil vom 17. September 2009 – Xa ZR 40/08

Quelle: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&sid=17599deef8373145324b381d353d14af&nr=49259&pos=0&anz=1

Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 09.06.2017