Bundessozialgericht: Keine Sanktion bei Ablehnung einer Eingliederungsmaßnahme ohne Eingliederungsvereinbarung

Der 4. Senat des Bundessozialgerichts hat am 17. Dezember 2009 im Verfahren B 4 AS 20/09 R ent­schieden, dass die Nichtteilnahme an einer Maßnahme der Eignungsfeststellung/Trainingsmaßnahme nur dann zu einer Absenkung des Arbeitslosengelds II führt, wenn zuvor eine Eingliederungsvereinba­rung zwischen dem Grundsicherungsträger und dem Hilfebedürftigen geschlossen worden ist.

Quelle: http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=ps&Datum=2009&nr=11289&pos=0&anz=60

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