Der 4. Senat des Bundessozialgerichts hat am 17. Dezember 2009 im Verfahren B 4 AS 20/09 R entschieden, dass die Nichtteilnahme an einer Maßnahme der Eignungsfeststellung/Trainingsmaßnahme nur dann zu einer Absenkung des Arbeitslosengelds II führt, wenn zuvor eine Eingliederungsvereinbarung zwischen dem Grundsicherungsträger und dem Hilfebedürftigen geschlossen worden ist.
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