VZ Sachsen-Anhalt: Nachschlag für viele Lebens- und private Rentenversicherungen

Mit den Urteilen des Landgerichtes (LG) Hamburg vom 20. November 2009 (Az.: 324 O 1116/07, 324 O 1136/07 und 324 O 1153/07 nicht rechtskräftig) wurden die Rechte von Verbrauchern gestärkt, die zwischen Mitte 2001 und Ende 2007 eine Lebens- oder private Rentenversicherung abgeschlossen und diese vorzeitig in den ersten Versicherungsjahren gekündigt oder beitragsfrei gestellt haben. Das LG Hamburg hat nunmehr entschieden, dass die in diesen Verträgen verwendeten Klauseln zur Kündigung und Beitragsfreistellung intransparent und damit unwirksam sind.
Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V. rät Betroffenen, aktiv zu werden und ihre Ansprüche beim Versicherungsunternehmen umgehend geltend zu machen.

Quelle: http://www.vzsa.de/UNIQ125931139511361/link645691A

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