BGH: Keine Versagung der Restschuldbefreiung wegen Nichtzahlung der Treuhändervergütung ohne Hinweis in der Zahlungsaufforderung

BGH, Beschluss vom 22. Oktober 2009 – IX ZB 43/07:
Wegen Nichtzulassung der Mindestvergütung des Treuhänders kann die Rest-schuldbefreiung dem Schuldner nicht versagt werden, wenn der Treuhänder in seiner Zahlungsaufforderung auf die Möglichkeit der Versagung der Restschuldbefreiung nicht hingewiesen hat.

Quelle: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=bcb1083dd85c8876a1d64e35926cc766&client=8&nr=50014&pos=0&anz=1

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