Kabinett beschließt Gesetzentwurf zur Internetversteigerung in der Zwangsvollstreckung

Künftig soll die Versteigerung von Gegenständen, die vom Gerichtsvollzieher in der Zwangsvollstreckung gepfändet wurden, einfacher im Internet erfolgen können. Die Internetauktion soll als Regelfall neben der bisher üblichen Versteigerung vor Ort ermöglicht werden. Auf Vorschlag von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat das Bundeskabinett am 18.02.2009 einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen.
Regierungsentwurf (PDF)

Quelle: http://www.bmj.de/enid/daa09d65c7870b97b8b0d3ef749e1746,da672a6d6f6465092d09093a09636f6e5f6964092d0935373535/Pressestelle/Pressemitteilungen_58.html

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