ALG II: Keine Leistungskürzung bei Verweigerung zur Arbeit bei Dumpinglöhnen

http://www.sozialticker.com weist auf Sozialgericht Dortmund, Urteil vom 02.02.2009, Az.: S 31 AS 317/07 hin.

Quelle: http://www.sozialticker.com/keine-leistungskuerzung-bei-verweigerung-zur-arbeit-bei-dumpingloehnen_20090225.html

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