Ergänzung zu BGH, 9. Dezember 2009 – VIII ZR 219/08

Am 09.12.2009 hatten wir hier über ein BGH-Urteil berichtet. In Ergänzung dazu hier ein Hinweis auf die PM der Verbraucher-Zentralen (www.vzbv.de):
“Im Internet handelnde Unternehmen müssen ihre Kunden unmissverständlich und vollständig über ihr Widerrufsrecht aufklären. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen einen Versandhändler entschieden, der sich auf der Internetplattform eBay präsentiert hat. Es reiche nicht aus, wenn Händler lediglich Teile des amtlichen Musters verwenden, stellten die Richter klar. Solange der Kunde nicht korrekt über sein Widerrufsrecht aufgeklärt wurde, kann er die gekaufte Ware jederzeit zurückgeben.”

Quelle: http://www.vzbv.de/go/presse/1247/index.html?ref_presseinfo=true

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