BGH: Pflichtteilsanspruch in der Wohlverhaltensphase

BGH IX ZB 196/08, 25.06.2009:
Der Verzicht auf die Geltendmachung eines Pflichtteilsanspruchs in der Wohlverhaltensphase stellt keine Obliegenheitsverletzung des Schuldners dar.

Quelle: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=73b97644c5934ed463b67ef1b4865d64&nr=48691&pos=20&anz=125

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