ALG II: Neue Miethöchstwerte gemäß Mietenspiegel 2007 beschlossen

Zum 1. Januar 2009 treten die neuen Miethöchstwerte für Arbeitslosengeld II- und Sozialhilfebezieher in Kraft. Die Höchstwerte sind an den aktuellen Mietenspiegel von 2007 angepasst worden.

Quelle: http://www.hamburg.de/pressearchiv-fhh/1016020/2008-12-17-bsg-kosten-der-unterkunft.html

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