Sicherstellung einer bundeseinheitlichen Basisstatistik zur Situation überschuldeter Haushalte (PDF)

Unter TOP 5.2. hat die 85. Arbeits und Sozialministerkonferenz beschlossen:
“Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Arbeit und Soziales der Länder bitten die Bundesregierung, die Statistik über Menschen in finanziellen Schwierigkeiten (Überschuldungsstatistik) auf einer gesetzlichen Grundlage als Bundesstatistik dauerhaft zu gewährleisten. Die Beteiligung an der Überschuldungsstatistik soll in das Ermessen der Länder gestellt werden.”

Quelle: http://www.hamburg.de/contentblob/831790/data/asmk-top-5-2.pdf

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