Zahlung von Arbeitslosengeld II darf nicht wegen möglicher Ansprüche auf Kinderzuschlag eingestellt werden

http://www.kostenlose-urteile.de weist auf Sozialgericht Dresden; Beschluss vom 07.11.2008 [Aktenzeichen: S 5 AS 5410/08 ER] hin.

Quelle: http://www.kostenlose-urteile.de/newsview7009NFC.htm

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