LSG Berlin: Krankengeldnachzahlung ist anrechenbares Einkomen

Der Sozialticker weist auf ein Urteil des LSG Berlin vom 09.11.2007 hin (L 28 AS 1099/07). Die Begriffe Einkommen und Vermögen sind streng voneinander zu trennen, weil in § 11 SGB II und § 12 SGB II unterschiedliche Rechtsfolgen an das Erzielen von Einkommen bzw. das Vorhandensein von Vermögen geknüpft werden.

Quelle: http://www.sozialticker.com/krankengeldnachzahlung-ist-anrechenbares-einkomen-zufluss_20080115.html

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