SoVD kritisiert eingeschränkte Berufungsmöglichkeit bei Sozialgerichtsklagen

Anlässlich der Verabschiedung des Sozialgerichtsänderungsgesetzes am 21.02.2008 kritisiert der SoVD, dass bei Klagen an Sozialgerichten eine Berufung künftig nur noch ab einem Streitwert von 750 Euro möglich ist. Das wird vor allem Hartz IV-Empfänger treffen, da es bei diesen Verfahren oft um relativ niedrige Summen geht, die aber für den Einzelnen von großer Bedeutung sind.

Quelle: http://www.sovd.de/1247.0.html

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